Antragsformular Mitgliedschaft Förderverein

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Verein der Freunde und Förderer des städtischen
Otto-Hahn-Gymnasiums Monheim am Rhein e. V.

Die Mitgliedschaft tritt NICHT in Kraft für den Fall, dass mein Kind nicht für das kommende Schuljahr ins Otto
Hahn-Gymnasium aufgenommen wird. Es wird dann auch kein Mitgliedsbeitrag von meinem Konto eingezogen.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Ende eines laufenden Geschäftsjahres (31. Juli) gekündigt werden, sie endet
NICHT automatisch mit dem Abschluss der Schullaufbahn meines Kindes am Otto-Hahn-Gymnasium. Als
Kündigung reicht ein formloses Schreiben an die Postanschrift oder E-Mail Adresse (bevorzugt) des Vereins.

Homepage des Fördervereins

Ein Elternteil oder beide

Für neue Schülerinnen und Schüler, bei denen die Klasse noch nicht feststeht, reicht die Angabe des Jahrgangs (z. B. "5. Klasse")

Mindestbeitrag 20,00 EUR

Die Mitgliedschaft beginnt am 1. August.

Der von mir festgelegte Beitrag wird jeweils am 1. Oktober (bzw. am nächstfolgenden Bankarbeitstag) eines jeden Jahres (Geschäftsjahresbeginn ist der 1. August) per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.

Ich habe das Merkblatt zu Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 der Datenschutz Grundverordnung [DS-GVO] gelesen und zur Kenntnis genommen.

Das Merkblatt ist auch auf der Internet-Homepage des Otto-Hahn-Gymnasiums unter https://ohg.monheim.de/gemeinschaft/foerderverein hinterlegt.

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Ich beantrage die Mitgliedschaft im Verein der Freunde und Förderer des städtischen Otto-Hahn-Gymnasiums Monheim am Rhein e. V.

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SEPA Lastschriftmandat

WICHTIG ! Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist obligatorisch.

Verein der Freunde und Förderer des städtischen Otto-Hahn-Gymnasiums Monheim am Rhein e. V.
Berliner Ring 7
40789 Monheim am Rhein

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13OHG00000310232

Mandatsreferenz-Nr.: WIRD SEPARAT MITGETEILT

Ich (Wir) ermächtige(n) den Verein der Freunde und Förderer des städt. Otto-Hahn-Gymnasiums e. V., die jährliche Zahlung meines Beitrags von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von dem Verein der Freunde und Förderer des Otto-Hahn-Gymnasiums e.V. auf mein (unser) Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Ich nehme am SEPA-Lastschriftverfahren teil

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Zahlungsart: jährlich wiederkehrend am 1. Oktober (bzw. am nächstfolgenden Bankarbeitstag)

Das SEPA-Lastschriftmandat gilt bis auf Widerruf und erlischt automatisch bei Beendigung der Mitgliedschaft.

Bei Änderungen der Bankverbindung informieren Sie uns bitte formlos, gerne per E-Mail.

Ich bin mit der jährlich wiederkehrenden Abbuchung von meinem Konto einverstanden.

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